Wenn Sie glauben, eine einfache Wohngebäude- bzw. Hausratversicherung reiche aus, gehen Sie im schlimmsten Fall leer aus! Hier finden Sie schnell und einfach eine übersichtliche Aufstellung darüber, welche Versicherung für welche Schäden aufkommt und wie Sie sich im Schadenfall verhalten sollten
Hochwasser, Starkregen, Überschwemmung, Rückstau
Gebäude und Hausrat sind nicht durch einfache Wohngebäude- und Hausratversicherungen geschützt. In beiden Fällen bedarf es einer Erweiterung um die s.g. Elementarschadenversicherung um im Schadensfall ausreichend abgesichert zu sein. Kraftfahrzeuge sind sowohl durch Voll- als auch durch Teilkaskoversicherung ausreichend geschützt. Hier ist in der Regel keine weitere Absicherung nötig.
Sturm, Hagel, Blitzschlag und Überspannung
Bei Stürmen ab Windstärke 8 greift bei Schäden am Gebäude (Dach, Fassade, Fenster) oder Hausrat (Computerschaden durch Blitzeinschlag etc.) die Wohngebäudeversicherung bzw. die Hausratversicherung. Ein weiterer Schutz ist für gewöhnlich nicht notwendig. Kraftfahrzeuge sind schon durch eine Teilkaskoversicherung ausreichend gegen Sturmschäden versichert.
Erdrutsch, Schneedruck, Erdbeben, Erdsenkung
Schäden an Gebäude und Hausrat sind ähnlich wie bei Hochwasserschäden nur mit einer Elementarschadenversicherung ausreichend abgedeckt. Gewöhnliche Wohngebäude- bzw. Hausratversicherungen haften meist nicht. Auch Kraftfahrzeuge sind in diesen Fällen nicht durch eine herkömmliche Teilkaskoversicherung abgedeckt und bedürfen eines zusätzlichen Versicherungsschutzes.
Verhalten im Schadensfall
1. Informieren Sie schnellstmöglich ihren Versicherer! Vergeben Sie keinesfalls vorher Aufträge an Handwerker!
2. Halten Sie die Schäden so gering wie möglich! Decken Sie kaputte Fenster und Türen ab und beseitigen Sie Unrat.
3. Dokumentieren Sie unbedingt sämtliche Schäden!