Viele werden es beim Surfen im Internet bereits selbst bemerkt haben: Keine Webseite kommt mehr ohne sogenannte Cookie-Banner aus. Doch warum ist das eigentlich so und was muss man beachten, damit die eigenen Cookies auch DSGVO konform sind?
Was sind Cookies auf Webseiten?
Jeder kennt sie, auch wenn einem die Bezeichnung bislang noch unbekannt ist. Der kleine Cookie-Hinweis, in dem Sie auf jeder Webseite darum gebeten werden, sogenannte Cookies zu akzeptieren. Aber was sind eigentlich Cookies?
Cookies sind Textdateien, in denen Daten einer Webseite zwischengespeichert werden, wenn diese besucht wird. Hier werden Informationen über Nutzer gesammelt. Ob Einstellungen, die Nutzer auf einer Webseite vorgenommen haben, wo und wie lange Nutzer sich auf einer Seite bewegen, welche Begriffe in die Suchmaske eingegeben werden, oder auch Daten, die ein Nutzer selbst über Formulare auf einer Webseite eingegeben hat.
Manche Webseiten, wie etwa Online-Shops, können auf Cookies nicht verzichten, da sie ohne keinerlei Daten – z.B. zur Zwischenspeicherung eines Warenkorbs – speichern könnten.
Cookie-Hinweise und die DSGVO
Lange Zeit sind Hinweise darauf, dass eine Webseite Cookies verwendet, eher stiefmütterlich behandelt worden. Die gesammelten Daten lassen sich von Webseitenbetreibern natürlich für vielfältige Marketingzwecke nutzen. Da Datenschutz jedoch besonders im Internet ein heikles Thema ist, wollten viele Betreiber die Besucher von Webseiten nicht unmittelbar auf die Datenspeicherung hinweisen.
Dieser Praxis wurde spätestens durch das Urteil des Bundesgerichtshofes vom 01. Oktober 2019 ein Ende gesetzt. In dem vorangegangenen Verfahren klagte der Bundesverband der Verbraucherzentralen und Verbraucherverbände. Konkret ging es um die Frage, ob ein voreingestelltes, angekreuztes Kästchen, dass der Nutzer abwählen muss, um der Einwilligung zur Datenspeicherung (die sogenannte „Opt-out“-Lösung) zu widersprechen, ausreichend ist.
Die klare Entscheidung des Gerichts: Nein. Diese Lösung verstoße gegen die Bestimmungen der DSGVO. Diese schreibt vor, dass Besucher von Webseiten ihre Einwilligung aktiv erteilen müssen. Nutzern muss also die Möglichkeit gegeben werden, selbst über das Anklicken zu entscheiden, mit welchen Cookies sie einverstanden sind (dies ist die sogenannte „Opt-in“-Lösung).
Beugen Sie Bußgeldern vor: Erfüllen Sie die Vorgaben für Cookies
Wir sehen, es gibt einiges zu beachten, um Cookies Datenschutz-und DSGVO konform einzusetzen. Ohne Cookies jedoch kommt heutzutage keine Webseite mehr aus, die diese auch für Marketingaktivitäten nutzen möchte.
Um Bußgelder zu vermeiden, sollten Cookie-Banner und Datenschutzerklärung auf Ihrer Webseite unbedingt der Datenschutzgrundverordnung entsprechen. Angebote wie die Maklerhomepage24 haben den Vorteil, dass Sie sich selbst nicht in dieses weitreichende Thema einarbeiten müssen, sondern eine Webseite bekommen, die bereits alle wichtigen Hinweise und Einstellungen gemäß der DSGVO enthält.
Wenn auch Sie mit Ihrer Webseite auf der sicheren Seite sein wollen, oder noch eine professionelle Webseite benötigen, beraten wir Sie gerne! Atelier Steinbüchel & Partner ist eine auf Finanzdienstleister spezialisierte Marketing- und Vertriebsagentur, die vom Einzelmakler bis zu Versicherungskonzernen zahlreiche Maßnahmen und Kampagnen betreut.